• Den Anweisungen des Stocherkahnfahrers ist Folge zu leisten; er hat das Hausrecht.
  • Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung zustande
  • An Feiertagen gelten die Preise von Samstag / Sonntag.
  • Es wird keine Haftung übernommen bei Verlust bzw. Beschädigung Ihrer mitgeführten Wertgegenstände, wie auch bei selbst herbeigeführten Personenschäden, außer es wurde unsererseits grob fahrlässig gehandelt.
  • Die Fahrzeit beinhaltet den Ein- und Ausstieg; bei Sonderfahrten (z.B. Grillfahrten) auch den Auf- und Abbau
  • Bei Verspätungen Ihrerseits sind wir nicht verpflichtet, die Stocherkahnfahrt über den gebuchten Zeitraum hinaus zu verlängern.
  • Die Bezahlung erfolgt regelmäßig bei Antritt der Fahrt. Bei Fahrten mit mehreren Kähnen und bei Sonderfahrten kann eine Vorauszahlung bis zu 50% des vereinbarten Preises erhoben werden.
  • Stocherkahnfahrten finden auch bei Regen statt, jedoch halten wir uns vor, die Stocherkahnfahrt aufgrund von Gewitter, Hochwasser, usw. zu ihrer Sicherheit jederzeit abzusagen bzw. zu beenden. Wenn die Stocherkahnfahrt aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden kann, entstehen für Sie keine Kosten.
    Bei notwendigem Abbruch während der Fahrt erfolgt keine Erstattung des Fahrpreises.
  • Umbuchung/Stornierung:
    – Umbuchungen/Stornierungen sind bis zu 2 Tage vor der Fahrt kostenfrei möglich.
    – für spätere Umbuchungen/Stornierungen wird eine Ausfallpauschale von 20,- Euro/Kahn/Stunde erhoben
    – bei starkem Regen ist eine Umbuchung/Stornierung bis zu zwei Stunden vor der Fahrt kostenfrei möglich
    – bei unentschuldigten Fernbleiben ist die vollständige Vergütung zu bezahlen.
  • Gutscheine sind nur gültig mit Firmenstempel; sie sind in der Saison ihrer Ausstellung einzulösen. Eine Barauszahlung auf einen Gutschein ist nicht möglich.
  • Betriebszeiten sind von Mitte April bis Mitte Oktober.
    Wetterabhängig können diese um jeweils bis zu 1 Monat verlängert werden.